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Einspeisevergütung

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Nachrichten zum Thema
Photovoltaik-Guide
- 17 Nov. 2010
- vor 3 Stunden gefunden
November 2010 der erste symbolische Spatenstich für die Errichtung der mit 7,5 Megawatt größten Photovoltaik-Freiflächenanlage in Thüringen. ...
Sonnenseite.com
- 17 Nov. 2010
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Ein Schwerpunkt war die Entwicklung des deutschen Photovoltaik-Marktes im kommenden Jahr. Zum Auftakt der Konferenz betonte Katherina Reiche, ...
PresseBox (Pressemitteilung)
- 17 Nov. 2010
- vor 5 Stunden gefunden
Sie sehen ein sehr grosses Wachstumspotenzial für die Photovoltaik in der Schweiz und möchten, dass dieses Potenzial auch verwirklicht wird. ...
photovoltaik - Das Magazin für Profis
- 17 Nov. 2010
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Der US-Dünnschichtmodulhersteller wird sich künftig stärker auf Photovoltaik-Märkte außerhalb Deutschlands konzentrieren. First-Solar-Chef Rob Gillette ...
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Einspeisevergütung

So viel Geld gibt es für Ihren Strom aus Photovoltaik Photovoltaik lohnt sich. Eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach ist eine gute Geldanlage und gleichzeitig eine Investition zugunsten der Umwelt. Seit 2000 wird Strom aus Photovoltaik, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. In einer ersten Novelle im Jahr 2004 wurde das Gesetz an die aktuellen Bedingungen angepasst und verbessert. Das EEG verpflichtet alle Stromnetzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energie wie Photovoltaik vorrangig abzunehmen und angemessen zu vergüten. Die Vergütung ist dabei abhängig von der Art und Größe der Anlage sowie dem Jahr der Inbetriebnahme. In der EEG-Novelle von 2004 wurde auch erstmals der Standort der Photovoltaik-Anlage berücksichtig. So werden Freiflächenanlagen aufgrund besserer Energieerträge beispielsweise geringer vergütet als Dachanlagen. Ebenso werden Fassadenanlagen stärker gefördert, da sie nur geringere Erträge liefern können. Das EEG garantiert dem Betreiber der Photovoltaik-Anlage 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für seinen Strom. Die Vergütung, die der Stromnetzbetreiber für Strom aus Erneuerbaren Energien zahlen muss, wird auf alle Strom-Verbraucher umgelegt. Der Ausbau Erneuerbarer Energien wie Photovoltaik wird also durch dieses Gemeinlast-Prinzip allein vom Strom-Kunden gefördert. Momentan liegt die Unlage bei etwa 1 Cent pro kWh. Insgesamt belaufen sich so die Kosten auf weniger als 3 Euro pro Monat für einen durchschnittlichen Haushalt. Günstigere Preise für Photovoltaik-Anlagen sorgen für schnellere Amortisierung Die Höhe der Einspeisungsvergütung für Strom aus Photovoltaik sinkt bisher jedes Jahr um 5 Prozent. Durch die so genannte Degressionsrate soll die Markteinführung von innovativen und günstigeren Technologien zur Produktion von Strom aus Photovoltaik beschleunigt werden. Ab 2011 soll die Degressionsrate der Einspeisevergütung sogar auf 8 Prozent absinken. Viele Politiker sind davon überzeugt, dass die Industrie bereits dann soweit sein wird, weitaus günstigere Photovoltaik-Anlagen auf den Markt zu bringen. Die Amortisationszeit soll sich so trotz der geringeren Vergütung verkürzen. Das EEG sorgt nicht nur für den Ausbau von Erneuerbaren Energien, es schafft außerdem Arbeitsplätze in einer boomenden Branche und schützt dazu die Umwelt. Seit der Einführung der EEG-Novelle im Jahr 2004 wuchsen die Beschäftigungszahlen im Energiesektor um mehr als 50 Prozent, mit steigender Tendenz.  Im so genannten Kyoto-Protokoll haben sich alle Industrieländer verpflichtet, die Kohlenstoffdioxidemissionen zwischen 2008 und 2012 um 5 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Deutschland konnte bis 2003 sogar schon 18,5 Prozent umsetzen. Bis 2012 sind 21 Prozent geplant. Ab dem 01.01.2009 müssen alle neuen Photovoltaik-Anlagen gemeldet werden Am 1. Januar 2009 tritt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Alle Photovoltaik-Anlagen, die ab diesem Tag in Betrieb genommen werden, müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Nur nach dieser Meldung kann der Betreiber der Photovoltaik-Anlage seinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen und durch das EEG vergüten lassen. Der Betreiber muss dabei Standort und Leistung seiner Anlage angeben. Mithilfe dieser Daten will die Bundesnetzagentur die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen, die im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden sollen. Photovoltaik-Anlagen, deren Strom im eigenen Haushalt verbraucht wird, sind von der Meldepflicht ausgeschlossen.