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November 2010 der erste symbolische Spatenstich für die Errichtung der mit 7,5 Megawatt größten Photovoltaik-Freiflächenanlage in Thüringen. ...
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- 17 Nov. 2010
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- 17 Nov. 2010
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Ihre Rechte als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage Eine Solaranlage ist eine große Investition. Gerade deshalb ist es besonders ärgerlich, wenn die Solaranlage nicht wirtschaftlich arbeitet oder sogar defekt ist. Auch bei Photovoltaik-Anlagen hat der Käufer bestimmt Rechte. Jeder Käufer, der von einem Unternehmer eine Sache kauft, erhält damit Rechte. Treten schon innerhalb der ersten 6 Monate nach der Inbetriebnahme der Solaranlage Probleme auf, so sollte dies sofort reklamiert werden. Hier liegt die Beweislast nämlich beim Verkäufer, da angenommen wird, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Anlage bestand. Nur wenn der Verkäufer die Schuld des Käufers beweisen kann, muss er keinen Ersatz leisten. Mängel einer Photovoltaik-Anlage Als Mängel gelten alle Abweichungen von den in den Richtlinien festgesetzten Anforderungen. So beispielsweise offensichtliche Defekte der Photovoltaik-Module, wie eine gesprungene Verglasung, oder des Wechselrichters, oder auch bei einer fehlerhaften Montage oder der Überschreitung der zulässigen Dachlast. Andere Mängel wie zu geringe Stromerträge fallen zunächst nicht unbedingt auf. Eine regelmäßige Überprüfung der Solaranlage kann Abhilfe schaffen. So kann man beispielsweise seine eigenen Erträge mit denen anderer Solaranlagen vergleichen. Wichtig dabei ist, dass die Vergleichs-Solaranlage sich etwa in derselben Region befindet und dieselbe Ausrichtung und Neigung des Daches aufweist. Wenn die Solaranlage geringere Leistungen erzielt, als vom Verkäufer zugesichert wurden, haftet die Firma auch dann, wenn die Berechnung vor dem Kauf der Photovoltaik-Anlage durchgeführt wurde. Oftmals werden solche Berechnungen dazu benutzt, den Kunden zum endgültigen Kauf der Solaranlage zu überreden. Zunächst sollten aber alle anderen Faktoren, die zu einem verminderten Energieertrag führen könnten, ausgeschlossen werden. Bei offensichtlich irreführenden Prognosen, kann der Betreiber einer Solaranlage sogar Schadensersatz fordern. Mängel auch nach Ablauf der Garantie der Solaranlage melden Treten Mängel innerhalb der Garantiefrist der Solaranlage auf, kann der Käufer Lieferung mangelfreier Ware, Minderung des Kaufpreises, Nachbesserungen oder sogar Schadensersatz fordern. Sind Nachbesserungen der Photovoltaik-Anlage vereinbart und die Firma erscheint nicht fristgerecht, kann der Käufer der Solaranlage vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei Mängeln, die erst lange nach der Inbetriebnahme der Solaranlage entdeckt werden, geht man davon aus, dass sie nicht von Anfang an im Produkt enthalten waren. Möchte der Käufer dennoch Schadensersatz, muss er das Gegenteil beweisen. Das heißt, der Käufer trägt die Beweislast. Bestreitet der Verkäufer den Mangel und kann der Käufer keinen eindeutigen Beweis für dessen Schuld liefern, muss im Zweifelsfall ein Sachverständiger für Solaranlagen hinzugezogen werden. Er erstellt dann ein genaues Gutachten. Dies ist natürlich erst der Fall, wenn die Haltbarkeitsgarantie der Photovoltaik-Anlage abgelaufen ist. Andernfalls läge die Beweislast wieder beim Verkäufer.