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Solastromerzeugung funtkioniert nach einfachen technischen Prinzipien. Lesen Sie hier, wie Ihre Photovoltaik-Anlage Ihnen Strom liefert.
In einer ersten Novelle im Jahr 2004 wurde das Gesetz an die aktuellen Bedingungen angepasst und verbessert. Das EEG verpflichtet alle Stromnetzbetreiber, Strom aus Erneuerbaren Energie wie Photovoltaik vorrangig abzunehmen und angemessen zu vergüten. Die Vergütung ist dabei abhängig von der Art und Größe der Anlage sowie dem Jahr der Inbetriebnahme. In der EEG-Novelle von 2004 wurde auch erstmals der Standort der Photovoltaik-Anlage berücksichtig. So werden Freiflächenanlagen aufgrund besserer Energieerträge beispielsweise geringer vergütet als Dachanlagen. Ebenso werden Fassadenanlagen stärker gefördert, da sie nur geringere Erträge liefern können. Das EEG garantiert dem Betreiber der Photovoltaik-Anlage 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für seinen Strom.

Wenn die Solaranlage von den in den Richtlinien festgesetzten Anforderungen abweicht, gilt dies als Mangel. So beispielsweise, wenn die Photovoltaik-Anlage die vorgeschriebenen Lasten überschreitet oder eine geringere Leistung erzielt. Auch wenn die Montage nicht fachgerecht ausgeführt worden ist oder die Verglasung springt, gilt das als Mangel.
Die Hybridkollektoren sind eine vorteilhafte Kombination aus Photovoltaik und Solarthermie. Photovoltaik gewinnt elektrischen Strom aus Sonnenlicht; Solarthermie nutzt Sonnenenergie zur Wärmegewinnung. Die Hybridkollektoren verwenden die Solarenergie innerhalb des gleichen Kollektors, um zwei Arten von Energie zu produzieren. Deswegen werden sie ?Hybrid